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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten bei jeder Registrierung an der Plan B Fahrschule in Basel. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte im Voraus an die Plan B Fahrschule.  

 

1. Garantie

Der Fahrlehrer verfügt über eine staatlich geprüfte und erteilte Lizenz. Sie erhalten somit professionellen und zeitgemässen Fahrunterricht, welche nach neuesten Standards aufgebaut ist.

 

2. Lektionen

Eine Lektion dauert ca. 50 Minuten. Der Aufbau der Lektionen besteht aus dem Lerninhalt, den dazugehörenden Aufklärungen und einem zusammenfassenden Endgespräch. Um die Durchführbarkeit der Lektion zu gewährleisten, muss immer ein gültiger Lernfahrausweis mitgetragen werden. Sollte Zeitaufwand entstehen, um diesen zu holen oder bringen zu lassen, wird dieser Zeitaufwand auf Kosten der Lektion und somit des Fahrschülers verrechnet.

 

3. Verspätungen, Abwesenheiten und Terminverschiebungen

Terminverschiebungen und Abwesenheiten müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich (SMS, E-Mail) oder mündlich verschoben oder abgesagt werden. Sollte eine Terminabsage oder eine Terminverschiebung nicht innerhalb der Frist von 24 Stunden im Voraus erfolgen, wird die vereinbarte Lektion/Lektionen mit vollem Preis an die Fahrschülerin / den Fahrschüler in Rechnung gestellt. Die maximale Wartezeit am vereinbarten Ort durch Plan B Fahrschule beträgt 15 Minuten bei Verspätungen, die unverzüglich telefonisch zu melden sind. Die verloren Zeit wird der Fahrschülerin / dem Fahrschüler belastet.

 

4. Fahrtüchtigkeit

Die Fahrschülerin / der Fahrschüler ist verpflichtet, die gesetzlichen Regelungen, die zum Führen eines Kraftfahrzeuges einzuhalten sind, zu beachten. Bei Verdacht auf Konsum von Alkohol, Drogen, oder Medikamente behält sich die Plan B Fahrschule das Recht vor, die Lektion abzubrechen, abzulehnen oder abzusagen. Die abgebrochene, abgelehnte oder abgesagte Lektion wird in diesem Fall vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

5. Bussen / Bussgelder

Sollten Fehler der Fahrschülerin / des Fahrschülers mit Bussen geahndet werden, müssen diese vollumfänglich von dem Fahrschüler entrichtet werden.

 

6. Zahlungsbedingungen

Die Lektionen sind ausschliesslich im Voraus in bar zu bezahlen. Dies gilt auch für angebotene Pakete, welche ebenfalls im Voraus in Bar oder mit QR-Code Rechnung zu bezahlen sind. Gutschriften können nur für zwei Lektionen vergeben werden. Nach Eingang einer Restzahlung werden weitere Lektionen gutgeschrieben.

 

7. Vertragsbedingungen

Mit der Anmeldung welche mündlich, telefonisch oder online erfolgen kann, entsteht der Vertrag. Dieser endet unverzüglich nach Bestehen der praktischen Prüfung. Die Plan B Fahrschule nimmt sich der Verpflichtung an, der Fahrschülerin / dem Fahrschüler unter den erwähnten Bedingungen und unter den Vorschriften des schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes eine tadellose und angemessene Ausbildung zu bieten.

8. Gerichtsstand

Für alle Rechtsfragen mit der Plan B Fahrschule gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule in Basel-Stadt.

 

 

Letzte Aktualisierung: 30. September 2023